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Zuschüsse für Heizstoffe Pellets, Heizöl, Flüssiggas

Anfrage des Abgeordneten Michael Wagner (CDU)

Bislang noch keine Regelung zur Durchführung eines Zuschuss-Antragsverfahrens bei nicht leitungsgebundenen Heizstoffen wie Pellets, Heizöl oder Flüssiggas

   Mitte Januar erreichte den Speyerer Landtagsabgeordneten Michael Wagner (CDU) eine Anfrage aus der Bürgerschaft zur Durchführung eines Zuschuss-Antragsverfahrens bei nicht leitungsgebundenen Heizstoffen wie Pellets.

   Der Deutsche Bundestag hatte nämlich die Bundesregierung in seiner Entschließung vom 15. Dezember 2022 (Drucksache 20/4911) aufgefordert, in einer Verwaltungsvereinbarung gemeinsam mit den Ländern einen Härtefallfonds auszugestalten. Mit diesem Fonds sollten Menschen, die im vergangenen Jahr mit nicht leitungsgebundenen Heizstoffen wie Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben, eine Entlastung von ihren gestiegenen Beschaffungskosten erfahren.

   Die konkreten Voraussetzungen für einen Anspruch sollten in einer Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt werden. Das Antragsverfahren für diese Hilfen sollte durch die Länder organisiert und durchgeführt werden.

   Um die Regularien zur Durchführung eines Zuschussantragsverfahrens zu erfahren, hatte sich Wagner mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt und jetzt Antwort aus Mainz erhalten. Danach können, so Alexander Schweitzer (SPD), zuständiger Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, aktuell Fragen zu konkreten Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren nicht belastbar beantwortet werden.

   Die Gestaltung und Durchführung eines Antragsverfahrens hänge entscheidend von der genauen Ausgestaltung der entsprechenden Verfahrensvorgaben ab. Bislang lägen den Ländern seitens des Bundes jedoch keine Informationen hierzu vor. Bis eine solche Konkretisierung erfolgt sei, könnten sich auch die Länder nur an den vom Bundestag im zuvor erwähnten Beschluss aufgeführten Eckpunkten orientieren.

   Demnach solle künftig anspruchsberechtigt sein, wer vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 beispielsweise Öl, Pellets oder Flüssiggas gekauft hat und dafür mehr als das Doppelte des durchschnittlichen Vorjahrespreises (sog. Jahresreferenzwert) gezahlt habe. Dieser Personenkreis solle 80 Prozent der Preissteigerung erstattet bekommen können. Die Obergrenze solle bei 2.000 Euro liegen.

   Wagner hatte zuvor schon im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, dessen ordentliches Mitglied er ist, auf seine Nachfrage, wie denn die rheinland-pfälzischen Regelungen und Abwicklungsmechanismus im Hinblick auf den Zuschuss aussähen, keine befriedigende Antwort erhalten.

   "Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb die  Anspruchsvoraussetzungen und das Abwicklungsverfahren bis heute nicht geregelt sind," moniert Wagner. Seit der Entschließung des Bundestages vom 15. Dezember sind schon fast 2 Monate vergangen und es besteht immer noch Ungewissheit.

   „Ich appelliere an Landes- und Bundesregierjung schnellstmöglich für Klarheit in dieser Angelegenheit zu sorgen. Darauf hätten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch," so Wagner. - Presse/CDU

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