Aktuell

Rente: Selbständige im Ausland

A1-Bescheinigung digital beantragen

Wer als Selbständiger im Ausland arbeitet und weiter in Deutschland sozialversichert sein möchte, braucht hierfür eine Bescheinigung. Diese A1-Bescheinigung kann man jetzt digital über das Portal sv.net unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ beantragen. Ein Papierformular gibt es für Selbständige künftig nicht mehr.

 

Deutsches Sozialversicherungsrecht gilt weiter

Die A1-Bescheinigung benötigen Selbständige, wenn sie vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten. Damit wird bestätigt, dass auch während der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt, unabhängig davon, ob in Deutschland Versicherungspflicht in der Sozialversicherung besteht.

 

Neu: Betriebsnummer nicht mehr notwendig

Neu ist: Auch Solo-Selbständige ohne Betriebsnummer können nun die A1-Bescheinigung über Sv.net beantragen. Bisher war eine Anmeldung über dieses Portal nur mit Betriebsnummer möglich.

   Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu sind zusammengefasst unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Arbeiten-im-Ausland/a1_bescheinigung_faq_liste.html

   Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de - Presse/DRV

Zusätzliche Informationen