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Grundsteuer: Verfahren zur Übermittlung der Grundsteuerdaten für viele Senioren zu bürgerunfreundlich

Landtagsabgeordneter Michael Wagner (CDU) fordert vom Land eine pragmatische Lösung

Der Landtagsabgeordnete Michael Wagner (CDU) spricht sich für eine pragmatische, bürgerfreundlichere Lösung zur Übermittlung der Grundsteuerdaten nach dem neuen Grundsteuergesetz aus.

   "Für viele Seniorinnen und Senioren ist die elektronische Übermittlung per ELSTER nicht zumutbar. Die nur auf Antrag möglichen Ausnahmen in Härtefällen, z.B. bei wirtschaftlicher und persönlicher Unzumutbarkeit, sind nicht ausreichend. Hier muss die Landesregierung dringend für Abhilfe sorgen," fordert Wagner.

   Seit Anfang Mai die Finanzämter in Rheinland-Pfalz die Schreiben mit Informationen zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe verschickt haben, steht bei den Finanzämtern das Telefon nicht mehr still, so groß ist die Verunsicherung gerade bei älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern.

   Auch beim Landtagsabgeordneten Michael Wagner zeigen sich viele Seniorinnen und Senioren aus seinem Wahlkreis durch das neue Grundsteuergesetz massiv beunruhigt. "Das sagen mir die vielen negativen Reaktionen, die an mich herangetragen werden. Auf der einen Seite sorgt das von der Ampel-Koalition beschlossene komplizierte rheinland-pfälzische Berechnungsmodell für Verunsicherung, auf der anderen Seite haben viele Seniorinnen und Senioren große Probleme mit der elektronischen Abgabepflicht," so der Abgeordnete.

   Denn selbst wenn ein Antrag auf Abgabe der Steuererklärung in Papierform gestellt werde, müssten die Betroffenen zunächst das zuständige Finanzamt aufsuchen oder, falls nicht mehr mobil, im Service-Center anrufen. Dort müsse dann erörtert werden, ob ein Ausnahmefall überhaupt vorliege. Anschließend müsse das Finanzamt den Vordruck ausdrucken und diesen schließlich übergeben oder zuschicken. Auch für die Finanzämter sei dieses Vorgehen sehr arbeits- und zeitintensiv, ist Wagner besorgt.

   Desgleichen habe der Umstand, dass die Informationsschreiben der Finanzämter zeitgleich mit den Zensus-Unterlagen verschickt wurden, Irritationen ausgelöst. Denn dort werden ebenfalls Fragen zu Gebäuden und Wohnungen gestellt. So hätten einige Bürger das Informationsschreiben des Finanzamtes im Glauben weggeworfen, die Fragen schon über Zensus beantwortet zu haben.

   "Wir brauchen hier also eine pragmatische, bürgerfreundliche Lösung in Papierform für die Menschen, die eben noch nicht digital unterwegs sind. Das muss die Landesregierung jetzt umgehend auf den Weg bringen," fordert Wagner.

 

Hintergrund:

   Zum 01.01.2025 tritt ein neues Grundsteuergesetz in Kraft. Dazu müssen alle Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werden. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, Daten bis zum 31. Oktober 2022 zu liefern. Dabei ist in Rheinland-Pfalz vorgesehen, dass dies nur elektronisch über ELSTER erfolgen kann. Eine Ausnahme soll nur auf Antrag in Härtefällen z. B. bei wirtschaftlicher und persönlicher Unzumutbarkeit gelten. - Presse/CDU

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