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Prozess: Fahrlässige Tötung / Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Landgericht Frankenthal

Die Staatsanwaltschaft legt dem 29-jährigen Mann aus Biblis zur Last, am Abend des 19. September 2020 durch sein Fahrverhalten auf der K 1 bei Weißenheim am Berg einen Verkehrsunfall mit drei Toten verursacht zu haben.

   Der Angeklagte soll, um die Strecke vom Ortsausgang Weisenheim nach Kirchheim in der höchstmöglichen Geschwindigkeit zurückzulegen, seinen Pkw – ein Jaguar XF – im Sportmodus stark und schließlich auf eine Geschwindigkeit von etwa 150 km/h beschleunigt haben. In einer uneinsichtigen Rechtskurve soll er dann mit einer Geschwindigkeit von immerhin noch 120 km/h, fahrphysikalisch nicht vermeidbar auf die linke Spur gedriftet sein.

   Der ihm dort zunächst entgegenkommende Pkw habe noch nach rechts ausweichen, und eine Kollision vermieden werden können. Der Angeklagte soll seinerseits ebenfalls versucht haben, gegenzulenken, hierbei die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben und erneut auf die Gegenfahrbahn gekommen sein, wo es zu einem Frontalzusammenstoß mit einem Pkw Mitsubishi gekommen sei.

   Die darin befindliche Fahrerin, die Beifahrerin und ein 15 Monate alter Junge verstarben noch am Unfallort. Lediglich ein ein Monat altes Mädchen überlebte den Zusammenstoß. Der Angeklagte sowie sein Beifahrer blieben annähernd unverletzt.

   Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, hierbei ein sogenanntes Kraftfahrzeugrennen gegen sich selbst gefahren und dadurch fahrlässig den Tod dreier Menschen verursacht zu haben (§ 315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 StGB). Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Februar 2022 die Vorschrift für verfassungsgemäß erklärt (Beschluss vom 9.2.2022, Az. 2 BvL 1/20). - LG Frankenthal

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