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- Veröffentlicht am Freitag, 08. September 2023 14:35
Land und Kommunen sind gesetzlich zur Aufnahme der ihnen zugewiesen geflüchteten Personen verpflichtet
Mainz. - Einige Bürgermeister aus dem Rhein-Pfalz-Kreis haben in einem Schreiben an die Landesregierung gefordert, die kommunale Verteilung geflüchteter Personen einzustellen. Dazu sagt Integrationsministerin Katharina Binz:
„Das Land und die Kommunen sind gesetzlich zur Aufnahme der ihnen zugewiesenen geflüchteten Menschen verpflichtet. Die Aufnahme der großen Zahl an Asylbegehrenden stellt das Land und die Kommunen vor große Herausforderungen. Die Herausforderungen sind nur gemeinsam zu bewältigen und sie müssen bewältigt werden.“
Das Land ist im ständigen Austausch mit den Kommunen, um Unterstützung bieten zu können. „Der Rhein-Pfalz-Kreis wurde in Reaktion auf einen Hacker-Angriff auf die Kreisverwaltung in besonderem Maß durch das Integrationsministerium unterstützt. So wurde die Verteilung aus den Aufnahmeeinrichtungen des Landes in den Rhein-Pfalz-Kreis von November 2022 bis Mai 2023, also sieben Monate lang, ausgesetzt“, erklärt Integrationsministerin Binz.
Nach wie vor liegen die Zuweisungen in den Rhein-Pfalz-Kreis deshalb deutlich unterhalb der für den Kreis geltenden Verteilquote. Aktuell hat der Rhein-Pfalz-Kreis 69 Personen weniger aufgenommen als er gemäß der landesweiten Verteilung aufnehmen muss. Bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine weist das Ausländerzentralregister für den Rhein-Pfalz-Kreis zusätzlich eine unterquotale Aufnahme von 38 Prozent aus. Mit Landrat Clemens Körner wurde bereits ein Gespräch im Ministerium vereinbart.
„Alle Landkreise sind in gleichem Maß an der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zu beteiligen. Eine gleichmäßige Verteilung der geflüchteten Menschen im Land ist fair und solidarisch“, so Integrationsministerin Binz.
Im vergangenen Jahr hat das Land die Kommunen mit zusätzlichen Sondermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von 141,6 Mio. Euro ausgestattet, um die Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen zu unterstützen. Auch in diesem Jahr wird die kommunale Fluchtaufnahme mit 121,6 Mio. Euro an Sondermitteln unterstützt.
Seit April 2023 hat das Integrationsministerium die Verteilung von Asylbegehrenden in die Kommunen auf 250 Personen pro Woche herabgesetzt. Seit Mai 2023 hat das Land mehr Asylbegehrende aufgenommen als es in die Kommunen verteilt hat. Das Integrationsministerium hat dazu die Aufnahmekapazitäten des Landes nahezu verdoppelt.
Diese zusätzlich aufgebauten Kapazitäten wurden wiederholt genutzt, um die Kommunen durch ein Abpuffern des Zugangsgeschehens zu entlasten. Die Kommunen haben mit dieser Maßnahme Zeit erhalten, den Aufbau eigener Aufnahmekapazitäten voranzutreiben.
Neu hinzu kommt, dass die Europäische Union zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro für die temporäre Schaffung von Aufnahmekapazitäten zur Verfügung stellt. Das Integrationsministerium koordiniert die Beantragung und Verteilung der Gelder im Land und begrüßt, dass die Kommunen auf diesem Weg von europäischen Fördermitteln profitieren können. - Nils Dettki/Presse/Ministerium für Familie, Frauen, Kultur, und Integration Rheinland-Pfalz