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Speyer sucht einen Bürgermeister/eine Bürgermeisterin

Sitzung des Ältestenrates am 18. Februar 2025

Speyer. - Ab 1. März 2026 ist die Stelle eines/einer Bürgermeisters/Bürgermeisterin (1. hauptamtliche/r Beigeordnete/r) zu besetzen.

   Die Amtszeit der jetzigen Bürgermeisterin endet mit Ablauf des 28. Februar 2026, zudem tritt sie am 1. März 2026 in den Ruhestand.

   Die vom Stadtrat gewählte Person vertritt den/die Oberbürgermeister/in und gehört dem Stadtvorstand an. Die Amtszeit dauert 8 Jahre.

   Die Stelle umfasst derzeit die Leitung der Fachbereiche 3 (Kultur, Tourismus, Bildung und Sport), den Fachbereich 4 (Jugend, Familie, Senoren, Soziales) und der Ehrenamtsagentur. Eine Änderung der Zuständigkeiten ist möglich.

   Wählbar ist, wer Deutsche/r im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Union mit Wohnsitz in Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat...und jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

   Thema: Ausschreibung 1. hauptamtliche/r Beigeordnete/r zum 1.3.2026 / Tagesordnung der Sitzung des Ältestenrates der Stadt Speyer am 18. Februar 2025, 17 Uhr, Stadtratssitzungssaal. - Presse/Stadt Speyer

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